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Im Frühjahr 2017 fragte das Bezirksamt auf Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bei der Senatverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnungsbau (SenSW) an, ob für die Zehlendorfer Mitte aus dem Förderprojekt „Aktive Zentren“ Stadtentwicklungsmittel abrufbar wären.

Die Antwort von SenSW lautete Nein. Wir haben bei SenSW nachgefragt: Die Absage kam nicht, weil es kein Interesse besteht, die Zehlendorfer Mitte zu fördern. Die Antwort musste Nein lauten, weil der Bezirk es versäumt hat, die formalen Voraussetzungen zu schaffen.

Alle Bezirke sind angehalten, bei der Senatverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnungsbau (SenSW) die Handlungsbedarfe ihrer Stadtteilzentren gemäß Stadtentwicklungsplan fortschzuschreiben. Nur wenn im Zentrenkonzept Handlungsbedarfe gemeldet werden, kann auch gefördert werden.

Für das Stadtteilzentrum Zehlendorf Mitte erfolgte die letzte Fortschreibung 2011. Darin kam der Bezirk zu dem Ergebnis: Handlungsbedarf gem. StEP Zentren 3: bzgl. Städtebau: gering! Also musste SenSW die Anfrage abschlägig beantworten.

Der Bezirk sollte dringend den Abschnitt zum Stadtteilzentrum Zehlendorf im Zentrenkonzept aktualisieren, und den aktualisierte Fassung in der BVV beschließen und bald SenSW melden. Hier ein erster Entwurf für Fortschreibung 2018.