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Ein zweiter Zugang als Fußgängerunterführung vom alten Postplatz zur Machnower Straße wurde schon 1990 in einem Architektur-Wettbewerb als beste Lösung prämiert.

Die Wiedervereinigung ließ das bewilligte Geld in andere Projekte fließen. Seitdem wartet das Projekt auf eine neue Entscheidung zur Umsetzung.

Damals wurde von Prof. Oestereich noch eine Unterführung in der Blickachse der alten Hauptstraße (vom kleinen Teltower Damm hinüber zur Machnower Straße) geplant. Davon liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwiclung noch Pläne vor. Diese Variante würde eine relativ lange und damit auch relativ teure Unterführung ergeben.

Inzwischen wurde ein Teilgelände der DB auf der Südseite der Gleise verkauft. Das hat zur Folge, dass die schräge Variante nicht mehr möglich ist. In einem Arbeitsentwurf, der der Senatsverwaltung für Stadtentwiclung vorliegt, geht man von einer Unterführung aus, die auf der Nordseite vom alten Postplatz als leichte Rampe nach unten führt und senkrecht zu den Gleisen auf das alte Apotheken-Haus führt.

Für die Planung und Umsetzung ist entscheidend, ob die Unterführung lediglich als Zweitzugang zum S-Bahnhof für Fußgänger geplant ist oder ob sie z.B. auch einen Fahrradweg vorsieht. Als Zweitzugang für Fußgänger wäre es ein reines DB-Projekt und könnte relativ bald nach einer Entscheidung umgesetzt werden (mit Vorplanung ca. 2 Jahre). Mit Radweg wäre das Gesetz der Kreuzung anzuwenden und Senat, Bund, DB und Eisenbahnbundesamt zu beteiligen. Das würde eine Umsetzung mit Vorplanungen von ca. 4 bis 6 Jahren ergeben.

Die Breite der Unterführung würde in beiden Fällen bei ca. 8 Meter liegen und sich preislich nur geringfügig unterscheiden.

Die Höhe des Preises richtet sich vor allem nach der Länge und damit der Frage, welche Trassen und Gleise untertunnelt werden.

Neben der reinen Unterführung muss abgestimmt und geplant werden, wie die Eingänge architektonisch gestaltet werden sollen, ob z.B. auf der Nordseite ein oder zwei kleine Bahnhofsgebäude z.B. mit Kiosk und Bahnhofscafé entstehen und ob und wie auf der Nordseite das westlich gelegene Brachgelände z.B. für Fahrradstellplätze, Parkraum oder mittelfristig auch als Wohngebiet weiterentwickelt wird.